Alle, die bei der staatlichen dänischen Sozialversicherung angemeldet sind, haben die Möglichkeit, das dänische Gesundheitswesen zu nutzen.
Wenn Sie in Dänemark leben und/oder hier arbeiten, sind Sie grundsätzlich automatisch von der öffentlichen dänischen Krankenversicherung gedeckt.
Zuzüglern werden nach erfolgter Anmeldung beim dänischen Folkeregister (Einwohnermeldeamt) den Krankenversicherungsausweis zugeschickt. Wenden Sie sich dafür bitte an den Borgerservice (Bürgerservice).
Gesundheit und Krankheit
Alle Bürger in Dänemark sind automatisch von der öffentlichen dänischen Krankenversicherung gedeckt. Jeder kann sich deshalb grundsätzlich kostenlos bei Ärzten und Krankenhäusern in Dänemark behandeln lassen. Die Kosten für die Krankenversicherung werden automatisch von der persönlichen Steuer abgerechnet.
Auch Grenzpendler, die in Deutschland leben und in Dänemark arbeiten, sind automatisch von der dänischen Krankenversicherung gedeckt.
Ihre Krankenversichertenkarte
Alle Bürger in Dänemark erhalten automatisch eine persönliche Krankenversichertenkarte per Post an ihre Wohnadresse. Die Karte muss bei jedem Besuch beim Hausarzt, Zahnarzt, Physiotherapeuten, in der Apotheke usw. vorgelegt werden.
Verlust / Beantragung einer neuen Krankenversichertenkarte
Falls Sie Ihre Krankenversichertenkarte verloren haben oder falls sie kaputt sein sollte, müssen Sie online eine neue Karte beantragen. Ihre neue Karte wird Ihnen binnen 14 Tagen per Post an Ihre Wohnadresse zugeschickt. Falls Sie selbst Ihre Karte beschädigt haben oder verloren haben, kostet die Beantragung Ihrer neuen Krankenversichertenkarte 205 DKK (2020).
Hier können Sie eine neue Krankenversichertenkarte beantragen. (Sie benötigen hierfür Ihre NemID-Zugangsdaten, sowie evtl. eine Zahlungskarte für die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr).
Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, die Karte online zu bestellen, können Sie in Borgerserive/Bürgerservice eine neue bestellen.
Achtung: Falls Sie umziehen, erhalten Sie automatisch und kostenlos eine neue Krankenversichertenkarte per Post an Ihre neue Wohnadresse. Sie müssen also selbst nichts beantragen.
Krankenversichertengruppen
Im dänischen Krankenversichertensystem gibt es zwei Krankenversichertengruppen.
Gruppe 1
Die meisten Bürger in Dänemark sind in der Gruppe-1 krankenversichert, bei der man an einen festen Hausarzt gebunden ist. Hierzu zählt auch, dass man eine Überweisung von seinem Hausarzt braucht, um einen Facharzt, Physiotherapeuten, Psychologen oder Fuβpfleger besuchen zu können. Folgende Fachärzte können Sie jedoch direkt, auch ohne Überweisung vom Hausarzt, besuchen:
- Zahnärzte
- Hals-Nasen-Ohrenärzte
- Augenärzte
- Chiropraktiker
Arztwechsel in der Gruppe-1
Wenn Sie in der Gruppe-1 krankenversichert sind, sind Sie an einen festen Hausarzt gebunden. Diesen können Sie jedoch auch einfach wechseln. Die Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Ihr neu gewählter praktischer Arzt neue Patienten aufnimmt. Die Bearbeitungsgebühr für einen Hausarztwechsel beträgt 205 DKK (2020).
Bitte beachten Sie: Falls Sie einen Hausarzt ausgewählt haben, dessen Praxis mehr als 15 Km von Ihrem Wohnort entfernt ist, haben Sie im Krankheitsfall keinen Anspruch auf einen Hausbesuch. (Bei einem Arztwechsel müssen Sie online bestätigen, dass Sie hierüber informiert sind)
Hier können Sie Ihren Hausarzt wechseln. (Sie benötigen hierfür Ihre NemID-Zugangsdaten, sowie eine Zahlungskarte für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr)
Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, den Hausarztwechsel online zu machen, können Sie in Borgerserive/Bürgerservice Hilfe bekommen.
Gruppe-2
Wenn man sich seinen praktischen Arzt und Facharzt jederzeit frei aussuchen möchte, kann man sich in der Gruppe-2 versichern lassen. Allerdings zahlt man als Gruppe-2-Versicherter bei jedem Arztbesuch einen Teil seiner Behandlungskosten selbst. Die genaue Gebühr fällt unterschiedlich aus und wird jeweils von dem behandelnden Arzt oder Pfleger festgelegt.
Für die Behandlung bei einem Psychologen, Physiotherapeuten, Psychologen oder Fuβpfleger benötigen Sie auch als Gruppe-2-Versicherter eine Überweisung von einem Hausarzt.
Wechsel in eine andere Krankenversichertengruppe
Welcher Krankenversichertengruppe Sie angehören, können Sie auf Ihrer gelben Krankenversichertenkarte sehen. Sie können jederzeit Ihre Krankenversichertengruppe wechseln. Der Wechsel kostet jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 205 DKK (2020).
Bitte beachten Sie: Wenn Sie von der Gruppe-2 in Gruppe-1 wechseln möchten, muss Ihr gewünschter Hausarzt offen für neue Patienten sein.
Hier können Sie Ihre Krankenversichertengruppe wechseln. (Sie benötigen hierfür Ihre NemID-Zugangsdaten, sowie eine Zahlungskarte für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr)
Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, den Wechsel online zu bestellen, können Sie in Borgerserive/Bürgerservice Hilfe bekommen.
Versicherungskarte für das EU-Ausland
Damit Sie auch auf Reisen in ein anderes EU-Land (inkl. Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz) krankenversichert sind und sich dort im Krankheitsfall kostenlos ärztlich versorgen lassen können, benötigen Sie eine europäische Krankenversicherungskarte. Mit der EU-Krankenversichertenkarte steht Ihnen dieselbe medizinische Behandlung zu wie den Einwohnern des EU-Landes.
Die EU-Krankenversichertenkarte (blaue Farbe) müssen Sie sich zusätzlich zu Ihrer „normalen“ dänischen Krankenversichertenkarte (gelbe Farbe) beantragen. Die europäische Krankenversichertenkarte ist kostenlos und wird Ihnen binnen 2-3 Wochen nach Ihrer Beantragung, per Post an Ihre Wohnadresse zugeschickt.
Hier finden Sie weitere Informationen und können Ihre europäische Krankenversichertenkarte beantragen. (Sie benötigen hierfür Ihre NemID-Zugangsdaten).